Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Anlässlich der Veranstaltung Martinstafel 2023 in Sankt Martin wird ab Samstag 19.08.2023, 12.00 Uhr bis Sonntag 20.08.2023, 12.00 Uhr folgende Straße für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
| 1. | Für Fahrzeuge aller Art wird folgende Straße gesperrt: |
| 1.1 | Die „Tanzstraße“ zwischen „Maikammerer Straße“ und Einmündung „Kirchstraße“ |
| 1.2 | Zufahrt zum Parkplatz Tanzstraße sowie die Durchfahrt zwischen „Maikammerer Straße“ und „Edenkobener Straße“ ist zu gewährleisten |
| 1.3 | In der „Lärchengasse“ (Ecke Haardtgasse) ist das Verkehrszeichen 357 Sackgasse aufzustellen |
| 2. | Umleitung des Verkehrs |
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| Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die innerörtlichen Straßen. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Wir bitten um Beachtung.