Alle Grundstückseigentümer der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Vorderwaldjagd Maikammer“ und „Feldjagd Maikammer“, die gem. § 9 des Bundesjagdgesetzes i. V. mit § 11 des Landesjagdgesetzes und den §§ 2 und 6 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, eine Jagdgenossenschaft bilden und in den Grundflächenverzeichnissen der Jagdgenossenschaften „Vorderwaldjagd Maikammer“ und „Feldjagd Maikammer“ eingetragen sind, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
am Dienstag dem 05. September 2023, 17.00 Uhr
in den Sitzungssaal des Rathauses Maikammer,
Immengartensstraße 24, 67487 Maikammer
eingeladen.
Das jeweilige Grundflächenverzeichnis, in dem alle stimmberechtigten Jagdgenossen eingetragen sind, liegt in der Zeit vom 22.08.2023 bis 05.09.2023 öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminvereinbarung unter 06321- 589920 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaften bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig.
Die Tagesordnung der beiden Jagdgenossenschaftsversammlungen umfasst folgende Punkte:
| 1) | Eröffnung und Begrüßung |
| 2) | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3) | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| Wahl der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
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| Wahl von zwei Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen |
| 4) | Anträge, Anfragen und Mitteilungen |