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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Information für Steuerpflichtige

Fälligkeitstermin 15. August 2024

Die Verbandsgemeindekasse Maikammer macht darauf aufmerksam, dass zum 15. August 2024 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig werden:

Grundsteuer

Gewerbesteuer – Vorauszahlung

Werksgebühren (Wasser, Abwasser u.a.)

Falls Sie der Verbandsgemeinde Maikammer eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abgaben zum genannten Fälligkeitstermin eingezogen.

Alle übrigen Abgabepflichtigen bitten wir, uns die fällige Grundsteuer und Gewerbesteuer unter Angabe der Buchungsnummer auf das Konto der Verbandsgemeinde Maikammer BIC: SOLADES1SUW; IBAN: DE64 5485 0010 1700 3608 01 zu überweisen.

Die Werksgebühren überweisen Sie bitte unter Angabe der Buchungsnummer auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Maikammer BIC: SOLADES1SUW; IBAN:DE78 5485 0010 0000 0036 08.

Verspätete Zahlungen ziehen Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren nach sich.

Ein SEPA- Lastschriftmandat erspart allen Beteiligten Zeit und Geld und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Einen Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite: www.vg-maikammer.de/buergerservive/formulare unter dem Punkt „Finanzen“. Sie können uns aber auch gerne jederzeit unter folgender Telefonnummer ansprechen: 06321-58990.