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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 33/2025
Amtlicher Teil
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Verkehrspolizeiliche Anordnung anlässlich der Veranstaltung „Pfälzer Gartenmarkt“

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung „Pfälzer Gartenmarkt“

am 15.08. und 18.08.2025

wird ab Freitag 15.08.2025, 07.00 Uhr bis Montag 18.08.2025 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

1.

Für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer:

1.1

die „Marktstraße“ von der Kreuzung Franzplatz/Schulstraße, bis zur Einmündung „Weinstraße Süd / Nord“.

1.2

der „Frantzplatz“

1.3

die „Schulstraße“

1.4.

die „Kirchstraße“

2.

Erlass von Halteverboten

Das Halten von Fahrzeugen ist auf folgenden Straßen verboten:

2.1

In der „Bahnhofstraße“ (Komplett)

2.2

In der „Weinstraße Nord & Süd“ ab der Einmündung „Hartmannstraße“ bis Kreuzung „Immengartenstraße / Weideweg“ beidseitig

2.3

In der „Poststraße“ auf der Ostseite

2.4

In der „Marktstraße“ auf der Nordseite ab der Einmündung L-516 bis zur Einmündung „Poststraße“

2.5

In der „Immengartenstraße“ ab der Einmündung „Hubweg“ bis Kreuzung „Marktstraße„ beidseitig

2.6

In der „St. Martiner Straße“ auf der Nordseite ab der Einmündung „Weinstraße Nord“ bis „Friedhofstraße (außerhalb der markierten Parkflächen)

2.7

in der „An der Steinmühle“ (beidseitig)

3.

Erlass von Durchfahrtverbot

3.1

In der „St. Martiner Straße“ nach Einmündung „Im Erb“ ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über eine Länge von 10 m verboten.

4.

Sperrung von Parkplätzen

4.1

Die Parkplätze „Marktplatz“, „Frantzplatz“, „kleiner Frantzplatz“, „Schulstraße“,“Kirchplatz“ sowie

„Zum alter Markt“ sind ab Freitag den 15.08.2025, 07.00 Uhr bis Montag 18.08.2025, 12.00 Uhr gesperrt.

5.

Ausnahmeregelung

5.1

Die Einbahnstraßenregelung in der „Schulstraße“ und „Marktstraße“ (von Einmündung „Poststraße“ bis „Schulstraße“) wird für die Dauer des Gartenmarktes aufgehoben.

5.2

Die „Schulstraße“ wird an der Einmündung „Weinstraße Nord“ und die „Marktstraße“ an der Einmündung „Poststraße“ gesperrt mit dem Zusatzzeichen „Anwohner frei“.

5.3

Die Immengartenstraße von Einmündung Blumenstraße bis Einmündung Johanes-Damm Straße wird zur Einbahnstraße Fahrtrichtung von der Blumenstraße Richtung Parkdeck.

5.4

Die Parkplätze am Rathaus (Immengartenstraße) werden zu Schwerbehinderten Parkplätze

5.5

an Allen VZ 250 ist das Zusatzzeichen Radfahrer absteigen anzubringen.

6.

Verlegung der Bushaltestelle

Die Bushaltestellen Einkaufsmarkt, Schwimmbad sowie Frantzplatz entfallen in Fahrtrichtung Neustadt. Hierfür steht die Ersatzhaltestelle in der Bahnhofstraße und Realschule + zur Verfügung.

7.

Umleitung des Verkehrs

Aus Richtung Edenkoben kommend:

Schwimmbadstraße– Immengartenstraße -Blumenstraße – Marktstraße – Poststraße

8.

Längsabsperrung zur Fahrbahn

Der Marktplatz und der Kirchplatz wird mit Absperrschranken zur Fahrbahn (Weinstraße Süd) abgesichert.

Der Bereich am Blumendepot (Immengartenstraße) wird Längs zur Fahrbahn abgesperrt und eine Einbahnstraßen Regelung in Richtung Weinstraße Süd.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Wir bitten um dies zu beachten.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

- Ordnungsamt -