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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrspolizeiliche Anordnung Kerwe Kirrweiler

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung Kerwe in Kirrweiler wird ab Dienstag, 05.09.2023, 12.00 Uhr bis Mittwoch, 13.09.2023 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

1.

Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt:

1.1

die „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Strohgasse“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“

1.2

die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“

2.

Erlass von Halteverboten

In allen Straßen, die in Punkt 1.1 bis 1.3 aufgeführt sind

3.

Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen:

3.1

In der „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“

3.2

In der „Neugasse“ ab Einmündung Marktstraße

3.3

In der „Mühlgasse“ ab Einmündung Marktstraße

4.

Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen

4.1

„Parkplatz Kulturscheune“ ist ab, Dienstag den 05.09.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 13.09.2023, 12.00 Uhr gesperrt.

4.2

„Parkplatz In den Forstgärten“ ist ab Donnerstag, den 07.09.2023 bis Dienstag, 12.09.2023 gesperrt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, erhoben werden.

Text: Verbandsgemeinde