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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Maikammer Flurstücks-Nr. 9423

  • Nutzungsart: Weinberg
  • Lage: „In der kurzen Bösgewanne“ Größe: 0,1925 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter -Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, 21.08.2025
Theis, Beschäftigte

Text: Kreisverwaltung SÜW