Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Anlässlich der Veranstaltung Kirchweih Kirrweiler wird ab Freitag, 02.09.2022, 08.00 Uhr bis Mittwoch, 14.09.2022 12.00 Uhr folgende Straßen und Parkplätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
1. Für Fahrzeuge aller Art werden folgende Straßen gesperrt:
| 1.1 | die „Schloßstraße“ ab der Einmündung „Strohgasse“ bis zur Einmündung „Kirchstraße“ |
| 1.2 | die „Kirchstraße“ ab der Einmündung „Hauptstraße“ |
2. Erlass von Halteverboten
In allen Straßen die in Punkt 1.1 bis 1.3 Aufgeführt sind
3. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgenden Stellen:
| 3.1 | In der „Schloßstraße“ bei der Einmündung „Hauptstraße“ |
| 3.2 | In der „Neugasse“ bei Einmündung Marktstraße |
| 3.3 | In der „Mühlgasse“ bei Einmündung Marktstraße |
4. Sperrung und Ausweisung von Parkplätzen
| 4.1 | „Parkplatz Kulturscheune“ ist ab Dienstag, den 06.09.2022, 17.00 Uhr bis Dienstag, den 14.09.2022, 9.00 Uhr gesperrt. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24 in 67487 Maikammer, erhoben werden.