Bitte beachten:
Wegen einer fehlerhaften Darstellung von Abbildungen im Nachrichtenblatt vom 30.08.2024, die dem o.g. Bebauungsplan nicht zuzuordnen sind, wird die Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung zu o.g. Bebauungsplan mit dieser Ausgabe des Nachrichtenblattes wiederholt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit verschiebt sich demnach um eine Woche.
Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 01.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“ gefasst. Der Aufstellungs-beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 24.03.2023 im Nachrichtenblatt bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Gemeinde Kirrweiler stellt demnach einen Bebauungsplan auf mit dem Ziel der Errichtung und des Betriebs einer Freiflächen-PV-Anlage einschließlich der dazugehörigen technischen Einrichtungen und Nebenanlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, das durch die Bundes- und Landesregierung geforderte Ziel der deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Die Gemeinde Kirrweiler leistet somit ihren Beitrag zur alternativen Energiegewinnung und trägt dazu bei, dass den Zielen des Klimaschutzes Rechnung getragen wird.
Die frühzeige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 01.03. bis 05.04.2024 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt. In seiner Sitzung vom 05.06.2024 hat der Ortsgemeinderat Kirrweiler die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung behandelt. In selber Sitzung wurde dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans einschließlich der Begründung sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Unterlagen erfolgt in der Zeit vom
13. September bis einschließlich 14. Oktober 2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.
Pfad auf der Website:
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{{gt}} Bürgerservice {{gt}}
{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}
{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}
{{gt}} Kirrweiler Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“
| Es wird darauf hingewiesen, dass | |
| 1. | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, |
| 3. | Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de bis zum 7. Oktober 2024 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (Fachbereich 3 Bauen, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, |
| 4. | die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-42, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de. |
Neben dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung liegt zudem der Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen vor. Dieser enthält Aussagen zur Planung und einer möglichen Betroffenheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes sowie Boden, Wasser, Klima, Landschafts- und Ortsbild und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem werden Vorschläge von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter aufgezeigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem abgedruckten Lageplan mit einer gestrichelten Linie umrandet.