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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungspläne „Am Holzweg – 1. BA, 3. Änderung“, „Im Schneller II, 2. Änderung“, „Schafweide Neuaufstellung, 2. Änderung“ und Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Soderweg, 2. Änderung“

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 31.01.2024 die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderungen der oben genannten Bauleitpläne gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Konkreter Planungsanlass für die Änderung der o.g. Bauleitpläne ist eine neue Zuordnung der mit den Bauleitplänen verbunden Ausgleichsflächen. Diese sind bisher alle auf dem Grundstück Fl-Nr. 6751 in Kirrweiler festgesetzt. Im Zuge der vereinfachten raumordnerischen Prüfung (VRP) mit integriertem Zielabweichungsverfahren für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“ wurde deutlich, dass die FF-PVA nicht auf einem Grundstück errichtet werden darf, das bereits mit Ausgleichsflächen belegt ist. In Abstimmung mit der SGD Süd und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde sich darauf geeinigt, dass die bisherigen Ausgleichsflächen durch Änderung der betroffenen Bauleitpläne in einem „Stapelverfahren“ an anderer Stelle nachgewiesen werden dürfen. In Abstimmung mit der UNB wurden geeignete Flächen gefunden. Künftig werden die bisherigen Ausgleichsflächen auf den Grundstücken mit den Fl-Nrn. 4755, 4919, 5308, 6434 und 4087 in Kirrweiler ausgewiesen.

Die Änderungsverfahren werden nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die Offenlage der Entwürfe zu den Änderungen der o.g. Bauleitpläne einschließlich deren Begründungen sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Unterlagen erfolgt in der Zeit vom

13. September bis einschließlich 14. Oktober 2024

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/

Pfad auf der Website:

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{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}

{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}

{{gt}} Kirrweiler Änderungsverfahren von Bauleitplänen wegen Nachweis der Ausgleichsflächen an anderer Stelle

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

3.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de bis zum 7. Oktober 2024 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (Fachbereich 3 Bauen, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,

4.

die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-42, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de.

Neben den Entwürfen der Bauleitpläne und deren Begründungen kann zudem eine verbal-argumentative Ausgleichsflächenbilanzierung eingesehen werden.

Eine Übersicht der bisherigen Ausgleichflächen auf dem Grundstück Fl-Nr. 6751 der Ortsgemeinde Kirrweiler ist im Anschluss an diesen Bekanntmachungstext abgedruckt. Ebenso werden die Grundstücke, auf denen die bisherigen Ausgleichsflächen künftig ausgewiesen werden, in den daran anschließenden Abbildungen dargestellt.

Kirrweiler, den 02.09.2024
gez. Rolf Metzger
Ortsbürgermeister