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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Innovationspreis Rheinland-Pfalz

Der Innovationspreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zusammen mit den Landes-Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern ausgelobt.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ihren Firmensitz/Standort in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Es wird jeweils ein Preis in folgenden Kategorien vergeben:

  • Unternehmen: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Industrie- und Handelskammer sind.
  • Handwerk: Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, die Mitglied einer Handwerkskammer sind.
  • Sonderpreis der Wirtschaftsministerin: Für eine Innovation zu einem jährlich wechselnden Thema.

Eingereicht werden können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich in Rheinland-Pfalz entwickelt worden sind oder bei denen die wesentliche Wertschöpfung überwiegend in Rheinland-Pfalz erfolgt. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als vier Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden und müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erhältlich sein und bereits Umsatz erzielt haben.

Der Innovationspreis Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 60.000 € dotiert. Über die Aufteilung des Preisgeldes entscheidet eine Jury.

Zu weiteren Informationen und den vollständigen Teilnahmebedingungen: innovationspreis.rlp.de

Text: Verbandsgemeinde