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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Bauplatzverkauf für 2 Baugrundstücke im Neubaugebiet „Im Schneller II“ Am Amtsgarten 13 / 13a, Kirrweiler startet

Die Ortsgemeinde Kirrweiler veräußert im Baugebiet „Im Schneller II“ 2 Bauplätze. Die Veräußerung erfolgt über ein transparentes, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffeltes Vergabeverfahren. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen mit Lageplan können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Frau Sandra Utech, E-Mail: sandra.utech@vg-maikammer.de oder Telefon 06321 589951 angefordert werden.

Fristende für die Abgabe der ausgefüllten Bewerbungsbögen ist Freitag, der 17.10.2025. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Verkaufspreis der Baugrundstücke wurde auf 460,00 EUR/qm festgelegt. Im Kaufpreis sind die Kosten der Ersterschließung im öffentlichen Bereich (Wasser/Kanal/Straße) sowie die Vermessungskosten enthalten. Anschlusskosten weiterer Versorger (Pfalzwerke, Pfalzgas, Telekommunikation etc.) sowie Kaufvertragsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten) gehen zu Lasten der Käufer.

Vergabekriterien für 2 Baugrundstücke

Baugebiet „Im Schneller II“ – Am Amtsgarten 13 / 13a

der Ortsgemeinde Kirrweiler

Die Ortsgemeinde Kirrweiler ist bestrebt, im Neubaugebiet „Im Schneller II“ Bauwilligen zu angemessenen Bedingungen 2 Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck hat die Ortsgemeinde Kirrweiler bereits in der Vergangenheit ihre Grundstückspolitik entsprechend ausgerichtet. Die noch zu vermessenden Baugrundstücke weisen ca. folgende Grundstücksflächen und –maße auf:

  • Grundstück A ca. 531 qm
  • Grundstück B ca. 538 qm

Um für die Vergabe größtmögliche Gerechtigkeit gewähren zu können, beschließt der Ortsgemeinderat Kirrweiler die nachfolgenden Kriterien für die Vergabe der Grundstücke. Soziale Gesichtspunkte sowie das Gesamtinteresse der Ortsgemeinde Kirrweiler sollen hierbei Berücksichtigung finden. Die Vergabe erfolgt gemäß nachstehendem Kriterienkatalog, wobei jeder Antragsteller nur ein Baugrundstück erhalten kann.

Grundsätzliche Vergabevoraussetzungen

Die Vergabe erfolgt an diejenigen antragsberechtigten Personen, die gemäß nachstehender Aufstellung die höchste Punktzahl erreichen. Falls mehr berücksichtigungsfähige Bewerbungen als zu vergebende Grundstücke vorliegen, werden die nicht berücksichtigten Bewerber in einer Ersatzbewerberliste aufgenommen.

Für die Bewerber, die vor notarieller Beurkundung ihren Antrag zurückziehen, rücken Bewerber aus der Ersatzbewerberliste mit den nächst höheren Punktezahlen entsprechend bei der Grundstücksvergabe nach.

Für die Ermittlung der Kriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend.

Die Bewerber haben ihre Angaben durch entsprechende Nachweise gegenüber der Ortsgemeinde Kirrweiler zu belegen. Werden die Nachweise nach Aufforderung der Ortsgemeinde nicht innerhalb von vier Wochen vorgelegt, behält sich die Ortsgemeinde Kirrweiler vor, den Antrag ohne weitere Begründung abzuweisen.

Die Ausschreibung der Bauplätze erfolgt öffentlich im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer. Für die Bewerbung wird eine angemessene Bewerbungsfrist bestimmt (= Ausschlussfrist); verspätet eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Antragsberechtigter Personenkreis

Antragsberechtigt sind

-

Bei Familienhaushalten: die Eheleute gemeinsam oder der alleinerziehende Elternteil

-

Bei Lebenspartnerschaften: die Lebenspartner gemeinsam

-

Bei einer sonstigen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft: die Partner gemeinsam

-

Verwitwete, Geschiedene, Alleinstehende

Ausdrücklich nicht antragsberechtigt sind

-

Minderjährige

-

Eltern und Alleinerziehende für ihre minderjährigen Kinder

-

Personen oder Gesellschaften, die das auf dem Kaufgrundstück errichtete Wohnhaus nicht selbst bewohnen oder nutzen wollen.

-

Bewerber, die bereits ein Baugrundstück in ihrem Eigentum haben

Rangfolge innerhalb des Antragsberechtigten Personenkreises

Kommen mehrere Antragssteller für den Erwerb eines Grundstückes in Betracht, entscheidet ein Punktesystem nach folgender Maßgabe:

A) Wohnsitz

Der Hauptwohnsitz befindet sich aktuell in der

Ortsgemeinde Kirrweiler oder befand sich früher

für einen Zeitraum von mehr als 18 Monate dort  —  30 Punkte

B) Familiäre Situation

Ehepaare / eheähnliche Lebensgemeinschaften /

Lebenspartnerschaften / Alleinerziehende  —  15 Punkte

Zum Haushalt des/der Antragsteller/s gehörende

Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

je Kind  —  15 Punkte

C) Wohneigentum

Kein Eigentum  —  10 Punkte

D) Gemeinwesen

Einbringung in die Gesellschaft im Ort (Vereinsarbeit,

ehrenamtliche Tätigkeit etc.), für jeden Antragsteller

einmalig  —  15 Punkte

Auflagen und Bedingungen für den Erwerb eines Baugrundstückes

Der Antragssteller verpflichtet sich, folgende Vergabegrundsätze im notariellen Vertrag ggfls. durch dingliche Absicherung im Grundbuch anzuerkennen:

Die Ortsgemeinde Kirrweiler erhält ein Rückkaufrecht für den Fall, dass der Käufer innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsdatum mit dem Bau des Hauses nicht begonnen hat, bzw. innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsdatum das Gebäude nicht bezugsfertig (mit Aufbringung des Außenputzes und der Erstellung der Außenanlage) fertig gestellt hat. Eine Fristverlängerung auf besonderen Anlass durch den Ortsgemeinderat ist möglich.

Der Rückkauf des Grundstückes erfolgt dabei zu dem Preis, zu dem es der Käufer von der Ortsgemeinde Kirrweiler erworben hat, zusätzlich der vom Käufer für das Grundstück bereits aufgewendeten Erschließungs- und Anschlusskosten. Eine Verzinsung des zurückzuzahlenden Kaufpreises wird ausgeschlossen.

Eine Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen.

Schlussbestimmungen

Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht auch beim Nachweis der vorgegebenen Voraussetzungen nicht. Der Ortsgemeinderat Kirrweiler behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.

Bei Punktegleichheit entscheidet in der Reihenfolge

1. A) Wohnsitz

2. B) Familiäre Situation

3. C) Wohneigentum

Sollte dennoch eine Punktgleichheit bestehen, entscheidet das Los.

Die Bewerber für ein Baugrundstück erkennen die Kriterien für die Vergabe der Grundstücke, die sich die Ortsgemeinde Kirrweiler gesetzt hat, ausdrücklich mit ihrer Unterschrift an.

Jeder Bewerber kann vor, während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens seine Bewerbung zurückziehen.

Lageplan

Text und Bilder: Verbandsgemeinde Maikammer