Aufgrund des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Nr. 3.7 der Anlage zu der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO) in der geltenden Fassung wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer verordnet:
§ 1
Am Sonntag, den 23.10.2022 dürfen anlässlich des Deutsch- französischen Bauernmarktes die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Maikammer in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
(2) Jugendliche, schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht beschäftigt werden.
§ 3
Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der jeweils am verkaufsoffenen Sonntag gemäß § 1 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.
§ 4
(1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet.
(2) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Ziff. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetz in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.
(3) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für werdende oder stillende Mütter an Sonntagen können als Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 Ziff. 13 erste Alternative des Mutterschutzgesetztes in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.
(4) Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtverordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Ortsgemeinde Maikammer vom 05.07.2022 außer Kraft.