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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil
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Mitnehmartikel bzw. private Flohmärkte im öffentlichen Raum

Bücher, Geschirr, Kleidung, Möbel u.v.m: Viele stellen Aussortiertes gerne mit dem Hinweis „zu verschenken“ auf die Straße oder öffentliche Plätze bzw. bieten diese Artikel im Rahmen eines privaten Flohmarktes zum Verkauf an. Leider nehmen die Fälle in jüngster Zeit enorm zu. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass mit dem unangemeldeten Abstellen von Gegenständen auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollten Sie Zeuge einer illegalen Entsorgung werden, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich Bürgerservice-