Der Ortsgemeinderat Maikammer hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, am 08.09.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Ergebnishaushalt | |
| Gesamtbetrag der Erträge | 10.036.791,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 11.707.944,00 Euro |
| Jahresfehlbetrag | - 1.671.153,00 Euro |
| +Entnahme Sonderposten für kommunalen Finanzausgleich | 1.736.784,00 Euro |
| -Einstellung in Sonderposten für kommunalen Finanzausgleich | 0,00 Euro |
| Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für den kommunalen Finanzausgleich | 65.631,00 Euro |
| Finanzhaushalt | |
| ordentlichen Einzahlungen | 9.602.891,00 Euro |
| ordentlichen Auszahlungen | 10.861.694,00 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | - 1.258.803,00 Euro |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 376.530,00 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.618.850,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.242.320,00 Euro |
| Aufnahme von Investitionskrediten | 0,00 Euro |
| Tilgung von Investitionskrediten | 77.002,00 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten | - 77.002,00 Euro |
| Saldo der Ein und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 2.578.125,00 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Abnahme Kassenbestand) | 2.578.125,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 12.557.546,00 Euro |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 12.557.546,00 Euro |
| Abnahme des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 2.578.125,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 Euro |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse beträgt — 0,00 Euro
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 356 v. H. |
| - Grundsteuer B | 470 v. H. |
| b) Gewerbesteuer | 398 v. H. |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Tourismusbeitrag (§§ 2 und 12 Abs. 1 KAG)
Beitragssatz: | 8,25 v. H. i. V. m. § 4 der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 23.11.2016 in der Fassung der Änderungssatzung vom 19.09.2023 |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt | 26.679.127,82 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 30.043.669,95 Euro |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 30.443.180,02 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 31.443.140,91 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 32.426.881,15 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | 33.117.383,31 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Diese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bescheinigung über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Offenlegung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, so dass eine kommunalaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltswerkes nicht erforderlich ist. Mit Schreiben vom 10.09.2026 hat die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitgeteilt, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 28.09.2026, bis einschließlich Dienstag, den 06.10.2026, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, öffentlich aus.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter:
Tel.: 06321/5899-50 oder sandra.utech@vg-maikammer.de
Gem. § 26 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| a) | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| b) | vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.