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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 39/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kirrweiler, sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat (vsl. am 14.10.2026) in der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die EinwohnerInnen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer oder per E-Mail sandra.utech@vg-maikammer.de eingereicht werden.

Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06321/5899-50 oder E-Mail sandra.utech@vg-maikammer.de

Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Kirrweiler, den 22.09.2026
(Rolf Metzger)
Ortsbürgermeister