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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Hundekot auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen

Aufgrund verstärkter und berechtigter Beschwerden über Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot appelliert das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maikammer erneut an jeden Hundehalter, den Kot seines Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen.

Bei den Mitbürgern sorgen die „großen Geschäfte“ für Unmut, wenn man hinein tritt und gefährden auch die Gesundheit. Die mit dem Kot ausgeschiedenen Endoparasiten können bei Menschen Infektionen und heftige Durchfälle auslösen. Spul-, Haken- und Zungenwürmer können zu allergischen Reaktionen oder zu Störungen in der Lunge und Leber führen.

Die Verunreinigung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Anlagen stellt nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maikammer eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,--€ geahndet werden kann.

Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens bitten wir alle Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Bei Beobachtung von Verunreinigungen werden Bürger und Bürgerinnen gebeten das Ordnungsamt zu informieren. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Ordnungsbehörde-