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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 40/2022
Amtlicher Teil
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Wichtige Information von Ihrem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

steigende Gaspreise, ein ungewisser Winter, die Klimakrise - momentan dreht sich alles um die bevorstehende Heizperiode.

Auf Grund dieser Situation und den damit verbundenen Sorgen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nichtbelegte oder abgemeldete Schornsteine nicht einfach auf eigene Faust wieder in Betrieb genommen werden dürfen.

Die Schornsteine und die dazugehörigen Feuerstätten, müssen zuvor überprüft werden, ob sie noch betriebssicher sind oder sonstige bauliche Mängel aufweisen bzw. überhaupt noch brandschutzsicher sind und den aktuellen Brandschutzbestimmungen entsprechen. Alle Feuerstätten (Öfen, Kachelöfen, Kamineinsätze oder offene Kamine), die nicht vom Schornsteinfeger abgenommen sind oder im Laufe der Jahre abgemeldet wurden, haben keinen Versicherungsschutz; d.h. wenn Sie die Feuerstätte wieder in Betrieb nehmen und es gibt z.B. einen Kaminbrand oder auf Grund von Verstopfung des Schornsteines einen Co Unfall, dann haben Sie keinen Versicherungsschutz, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Kachelöfen, die länger nicht benutzt worden sind, müssen vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Fachfirma die Züge gereinigt bekommen und ggf. frisch ausgemauert werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie nur vom Hersteller empfohlene Brennstoffe verwenden dürfen. Manche Öfen dürfen nur getrocknetes Holz brennen, andere auch Pellets, Holzbriketts oder Braunkohle. Diese Information finden Sie in der Gebrauchsanweisung des Ofens.

Rebstöcke, lasiertes Holz, bedrucktes Papier, Paletten oder Ähnliches dürfen nicht verbrannt werden.

Wenn Sie also planen, eine abgemeldete Feuerstätte in der nächsten Heizperiode wieder in Betrieb zu nehmen, dann kontaktieren Sie mich bitte rechtzeitig unter: 0172-6220778 oder t.schorni@gmx.de, damit ich die Schornsteine und Feuerstätten überprüfen kann, auch wenn Sie einen neuen Ofen installieren möchten, bitte ich um Mitteilung, damit der Ofen abgenommen werden kann.

Ihr Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Tobias Hans