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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung im Auftrag der Ortsgemeinde Maikammer

Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege gem. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Maikammer vom 18. Oktober 2000 in Verbindung mit §§ 2,7,8 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung

Die Bescheide über die Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege, endgültiger Bescheid für das Jahr 2021 und Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2022 mit Bescheiddatum 24.10.2022 werden in der 43. Kalenderwoche zugestellt.

Der Beitragssatz für die Abrechnung 2021 ist lt. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maikammer vom 25. April 2022 gesondert bekannt zu machen; der Beitragssatz für Vorausleistungen 2022 in Höhe von 120,00 €/ha wurde mit der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Maikammer vom 25. April 2022 beschlossen:

Grundlage zur Berechnung des Beitragssatzes 2021:

Beitragsfähiger Gesamtaufwand 2021: 36.165,17 €

Beitragspflichtige Gesamtfläche 2021: 330,2371 ha

Beitragssatz 2021 pro ha: 112,26 €

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich Finanzen-