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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung im Auftrag der Ortsgemeinde Kirrweiler

Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege gem. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Kirrweiler vom 18. Oktober 2000 in Verbindung mit §§ 2,7,8 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung

Die Bescheide über die Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege, endgültiger Bescheid für das Jahr 2021 und Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2022 mit Bescheiddatum 24.10.2022 werden in der 43. Kalenderwoche zugestellt.

Der Beitragssatz für die Abrechnung 2021 ist lt. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler vom 02. Juni 2022 gesondert bekannt zu machen, der Beitragssatz für Vorausleistungen 2022 in Höhe von 53,50 €/ha wurde mit der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirrweiler vom 02. Juni 2022 beschlossen:

Grundlage zur Berechnung des Beitragssatzes 2021:

Beitragsfähiger Gesamtaufwand 2021:  —  35.537,76 €

Beitragspflichtige Gesamtfläche 2021:  —  708,3240 ha

Beitragssatz pro ha 2021:  —  50,33 €

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich Finanzen-