Vollzug der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beirat für Migration und Integration vom 01.07.2019, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 23.09.2024 sowie des Kommunalwahlgesetzes - KWG - i.d.F. vom 31. Januar 1994, (GVBl. S. 137) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133, 257);
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Beirat für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße
In meiner Funktion als Kreiswahlleiter stelle ich Folgendes fest:
Das Beiratsmitglied Acram Shendi hat sein Mandat im Beirat für Migration und Integration des Landkreises Südliche Weinstraße zum 10.08.2025 niedergelegt. Nach § 13 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beirat für Migration und Integration in Verbindung mit 45 KWG ist deshalb eine Ersatzperson einzuberufen. Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern
Sana Ghawsi, Edesheim
Frau Ghawsi hat das Mandat angenommen.
Landau i. d. Pfalz, 07.10.2025
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße