Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege gem. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde St. Martin vom 13. Oktober 2000 in Verbindung mit §§ 2,7,8 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung
Die Bescheide über die Erhebung und Festsetzung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege, endgültiger Bescheid für das Jahr 2021 und Vorausleistungsbescheid für das Jahr 2022 mit Bescheiddatum 24.10.2022 werden in der 43. Kalenderwoche zugestellt.
Der Beitragssatz für die Abrechnung 2021 ist lt. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin vom 2. Juni 2022 gesondert bekannt zu machen; der Beitragssatz für Vorausleistungen 2022 in Höhe von 184,00 €/ha wurde mit der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Martin vom 02. Juni 2022 beschlossen:
Grundlage zur Berechnung des Beitragssatzes 2021:
Beitragsfähiger Gesamtaufwand 2021: — 34.891,51 €
Beitragspflichtige Gesamtfläche 2021: — 188,5473 ha
Beitragssatz 2021 pro ha: — 185,29 €