Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Anlässlich der Veranstaltung Martinus Weinfest in Sankt Martin wird ab Freitag 03.11.2023, 09:00 Uhr bis Montag 12.11.2023, 07:00 Uhr folgenden Straßen und Plätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:
1. Für Fahrzeuge aller Art, mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer bis 10:00 Uhr werden folgende Straßen vom 3.11.2023 (17.00 Uhr) bis Dienstag 07.11.2023 (7.00 Uhr) gesperrt:
| 1.1 | Die „Edenkobener Straße“ ab Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“ |
| 1.2 | Die „Hornbrücke“ ab Einmündung „Riedweg“ bis „Maikammerer Straße“ |
| 1.3 | Die „Maikammerer Straße“ von der Einmündung „Riedweg / Parkplatz“ bis „Tanzstraße“ |
| 1.4 | Die „Friedhofstraße“ ab der Einmündung „Am Pfarrgarten“ bis „Maikammerer Straße“ |
| 1.5 | Die „Mühlstraße“ von der Einmündung „Wooggasse“ bis zur „Tanzstraße“ |
| 1.6 | Die „Tanzstraße“ |
| 1.7 | Die „Kirchstraße“ |
| 1.8 | Die „Hintergasse“ |
| 1.9 | Die Emserstraße |
| 2. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgende Stellen: | |
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| in der „Lärchengasse“ an der Einmündung „Haardtgasse“ |
| 3. Martinslauf | |
| 3.1 Während des Martinslaufes am 04.11.2023 ist die Ortsdurchfahrt St. Martin von 13:00 - 15:00 Uhr komplett gesperrt. | |
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| Die Hinweise erfolgen an folgenden Stellen: |
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| - Römer-Wachtstube, L 514 / 515 |
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| - Edenkoben, Weinstraße L 514 / 512 |
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| - Maikammer, K 32 Einmündung Alsterweiler / Mühlstraße. |
| 3.2 Während des Martinslaufes am 04.11.2023 sind in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr, folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt: | |
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| - Wooggasse |
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| - Bergstraße |
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| - Totenkopfstraße |
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| - Friedhofstraße |
An allen relevanten Einmündungen / Kreuzungen, sind Ordner des Turn- und Sportvereins St. Martin präsent und sorgen für einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung. Verantwortlich für den Ablauf des Martinslaufes ist der TuS St. Martin, 1. Vorsitzender Bernhard Zenker.
Die Erlaubnis zum Gebrauch eines Lautsprechers gem. §33 Abs.1, Nr.1 StVO wird erteilt.
Es dürfen nur notwendige Durchsagen in Zusammenhang mit dem Lauf getätigt werden.
Werbedurchsagen sind nicht gestattet.
4. Sperrung von Parkboxen und des Zimmerplatzes (Parkplatz Mühlstraße)
Der Zimmerplatz sowie die Parkboxen in der Mühlstraße sind
von Freitag, 3.11.2023, 16:00 Uhr bis 04.11.2023 18:00 Uhr gesperrt
Die Parkboxen vor der „Alten Kellerei“ sind
von Freitag, 03.11.2023, 08:00 Uhr bis Montag, 06.11.2023, 07:00 Uhr gesperrt.
Die Parkboxen in der „Maikammerer Straße“ ab Einmündung „Riedweg“ Parkplatz bis „Tanzstraße“ sind von Mittwoch, 01.11.2023, 08:00 Uhr bis Montag, 06.11.2023, 19:00 Uhr gesperrt.
Zusätzlich sind die Parkboxen in „Maikammerer Straße“ ab Einmündung „Riedweg“ in östlicher Richtung L 514 am Samstag, 04.11.2023 und Sonntag, 5.11.2023 gesperrt.
5. Erlass von Halteverboten
Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) wird an folgenden Stellen angeordnet:
| - | Edenkobener Straße vom Busparkplatz bis zur Umgehungsstraße, beidseitig |
| - | Ostseite Hornbrücke vom Brunnen bis zur Maikammerer Straße. |
6.Busparkplätze
Für die Dauer des Festes stehen folgende Busparkplätze zur Verfügung:
| - | Busparkplatz an der Edenkobener Straße (6 Busse) |
| - | Wirtschaftsweg „Am alten Mühlbach“, ehemals K32, mit Einbahnstraßenregelung. |
Einfahrt von der L 514, Ausfahrt über K32. Die Ausfahrt wird zusätzlich mit einer beleuchteten Bake versehen, um eine Einfahrt von der K32 aus zu vermeiden.
7. Parkplatz Tanzstraße (Grüner Baum)
Auf dem Parkplatz in der Tanzstraße ist die Nordseite von Donnerstag, 02.11.2023 06:00 Uhr bis Montag, 06.11.2023 19:00 Uhr gesperrt.
Die Schilder sind bereits am Montag, 30.10.2023 mit dem Zusatz „Parkplatz gesperrt von Freitag, 03.11.2023 06:00 Uhr bis Montag, 06.11.2023 19:00 Uhr“ aufzustellen.
8. Parkplatz Pfarrzentrum
Parkplatz Pfarrzentrum ist von Dienstag, 31.10.2023 08:00 Uhr bis Dienstag, 07.11.2023 18:00 Uhr gesperrt.
Die Schilder sind bereits am 27.10.2023 mit dem Zusatz „Parkplatz gesperrt von Dienstag, 31.10.2023 08:00 Uhr bis Dienstag, 07.11.2023 18:00 Uhr aufzustellen.
9. Prozession
Für die Überbringung der Martinusstatue am 11.11.2023 sind in der Zeit von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:
| - | Kirchstraße |
| - | Bergstraße |
| - | Totenkopfstraße ab der Einmündung Bergstraße bis zur Einmündung Im Bannholz |
10. Martinusumzug
Für den Martinusumzug am 11.11.2023 sind in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:
| - | Bergstraße |
| - | Wooggasse |
| - | Mühlstraße |
| - | Emserstraße |
| - | Tanzstraße |
| - | Kirchstraße |
| - | Kellereistraße |
11. Martinusspiel
Für das Martinusspiel am 11.11.2023 ist von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Kirchstraße für Fahrzeuge aller Art gesperrt
12. Sperrung von Parkboxen
Die Parkboxen in der Kirchstraße sind am 11.11.2023, von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr, gesperrt.
13. Ordnerdienst und Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Polizei
Um ein geordnetes Parken, insbesondere der Busse zu erreichen, wird vom Veranstalter (Ortsgemeinde St. Martin) ein Ordnerdienst eingesetzt. Primäres Ziel ist es, die Busparkplätze für die Berechtigten freizuhalten und andere Verkehrsteilnehmer bei der Parkplatzsuche zu unterstützen.
Die Überwachung der Halteverbotsstellen und die Anordnung von Abschleppmaßnahmen obliegen dem Personal des Ordnungsamtes. Ordnerdienst und Ordnungspersonal stehen ständig in Verbindung und sind mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln auszustatten.
Wie in den vergangenen Jahren wird der Martinslauf, die Prozession sowie die Pferdesegnung durch die Freiwillige Feuerwehr St. Martin und Mitarbeiter der Polizeiinspektion Edenkoben unterstützt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden
Wir bitten um Beachtung.