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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i. V. m. § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (ZuständigkeitsVO) trifft die Verbandsgemeindeverwaltung als zuständige Straßenbehörde die Entscheidung wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Die Entscheidung erfolgt im Benehmen mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich der Veranstaltung St. Martinus Weinfest in Sankt Martin werden ab Freitag 08.11.2024, 09:00 Uhr bis Montag 11.11.2024, 07:00 Uhr folgende Straßen und Plätze für den öffentlichen Verkehr gesperrt:

1. Für Fahrzeuge aller Art, mit Ausnahme der Anlieger und Zulieferer bis 10:00 Uhr (außer Freitag 08.11.2024 bis 17:00 Uhr), werden folgende Straßen gesperrt:

1.1

Die „Edenkobener Straße“ ab Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“

1.2

Die „Maikammerer Straße“ von der Einmündung „Hornbrücke“ bis „Tanzstraße“

1.3

Die „Friedhofstraße“ ab der Einmündung „am Pfarrgarten“ bis „Maikammerer Straße“

1.4

Die „Mühlstraße“ von der Einmündung „Wooggasse“ bis zur „Tanzstraße“

1.6

Die „Emserstraße“

1.7

Die „Tanzstraße“

1.8

Die „Kirchstraße“

1.9

Die „Hintergasse“

2. Aufstellung des Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) an folgende Stellen:

2.1

in der „Edenkobener Straße“ an der Einmündung „Hornbrücke“

3. Martinslauf

2.1

Während des Martinslaufes am 09.11.2024 ist die Ortsdurchfahrt St. Martin von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr komplett gesperrt.

Die Hinweise erfolgen an folgenden Stellen:

- Römer-Wachtstube, L 514 / 515

- Edenkoben, Weinstraße L 514 / 512 - Maikammer, K 32 Einmündung Alsterweiler / Mühlstraße.

2.2

Während des Martinslaufes am 09.11.2024 werden in der Zeit von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr, folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

- Wooggasse

- Bergstraße

- Totenkopfstraße

- Friedhofstraße

An allen relevanten Einmündungen / Kreuzungen, sind Ordner des Turn- und Sportvereins St. Martin präsent und sorgen für einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung. Verantwortlich für den Ablauf des Martinslaufes ist der TuS St. Martin, 1. Vorsitzender Bernhard Zenker.

Die Erlaubnis zum Gebrauch eines Lautsprechers gem. §33 Abs.1, Nr.1 StVO wird erteilt.

Es dürfen nur notwendige Durchsagen in Zusammenhang mit dem Lauf getätigt werden.

Werbedurchsagen sind nicht gestattet.

4. Sperrung von Parkboxen und Parkplätzen

Der Zimmerplatz (Parkplatz Mühlstraße) sowie die Parkboxen in der Mühlstraße sind

von Freitag, 08.11.2024, 18:00 Uhr bis Samstag, 09.11.2024, 18:00 Uhr gesperrt

Der Parkplatz Grüner Baum ist

von Mittwoch, 06.11.2024, 08:00 Uhr bis Dienstag, 12.11.2024, 18:00 Uhr gesperrt

Die Parkboxen vor der „Alten Kellerei“ sind

von Donnerstag, 07.11.2024, 08:00 Uhr bis Montag, 11.11.2024, 9:00 Uhr gesperrt.

Die Parkboxen in der „Maikammerer Straße“ ab Einmündung „Friedhofstraße“ bis „Tanzstraße“ sind von Mittwoch, 06.11.2024, 08:00 Uhr bis Montag, 11.11.2024, 19:00 Uhr gesperrt.

5. Erlass von Halteverboten

Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) wird an folgenden Stellen angeordnet:

-

Im Riedweg von der Einmündung L514 bis zur Einfahrt Parkplatz Maikammerer Straße, beidseitig

-

Edenkobener Straße vom Busparkplatz bis zur Umgehungsstraße, beidseitig

6. Prozession

Für die Überbringung der Martinusstatue am 11.11.2024 sind in der Zeit von 09:45 Uhr bis 10:00 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

-

Bergstraße

-

Totenkopfstraße ab der Einmündung Bergstraße bis zur Einmündung Im Bannholz

7. Martinusumzug

Für den Martinusumzug am 11.11.2024 sind in der Zeit von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

-

Bergstraße

-

Wooggasse

-

Mühlstraße

-

Emserstraße

-

Tanzstraße

-

Kirchstraße

-

Kellereistraße

8. Martinusspiel

Für das Martinusspiel am 11.11.2024 ist von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Kirchstraße für Fahrzeuge aller Art gesperrt

9. Sperrung von Parkboxen

Die Parkboxen in der Kirchstraße sind am 11.11.2024, von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr, gesperrt.

10. Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Wie in den vergangenen Jahren wird der Martinslauf und die Prozession durch die Freiwillige Feuerwehr St. Martin unterstützt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstr. 24, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
- Ordnungsamt -