- Bekanntmachung vom 08.11.2023 -
Durch Allgemeinverfügung vom 28.09.2023, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße am 29.09.2023 und im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Edenkoben am 05.10.2023, wurde die
Aufbaugemeinschaft Edesheim
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
gebildet.
Zur Gründungsversammlung
am 11.12.2023, 18.00 Uhr
in die Gemeindehalle, Jahnstraße 9, Edesheim
werden die Mitglieder hiermit eingeladen.
Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 17:00 Uhr.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Gründungsversammlung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Aufbaugemeinschaft Edesheim |
| 4. | Wahl des Vorstandes |
| 5. | Vorstellung eines Entwurfes zur Aufbauplanung |
| 6. | Verschiedenes |
Das Aufbaugebiet (§ 11 Abs. 2 S. 2 WAG) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Edesheim.
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben. Für die Ermittlung der Stimmzahl kann die EU-Weinbaukartei zur Mitgliederversammlung mitgebracht werden.
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1WAG).
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung an der Registrierung im Versammlungslokal ihren gesamten Weinbergsbesitz im Aufbaugebiet zu Protokoll zu geben, damit die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden kann.
An den Abstimmungen teilnehmen kann nur, wer seine Fläche in geeigneter Form nachweist. Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften, können ihre Fläche z.B mit einem Kataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei vor (nicht die Mitteilung zum Gesamthektarertrag).
Jedes Mitglied erhält die in der Satzung festgelegte Stimmzahl. Sie ist auf die Rebfläche bezogen, die ein Mitglied innerhalb des Aufbaugebietes der Aufbaugemeinschaft besitzt oder nutzt. Für ein Grundstück kann ein Stimmrecht nur einmal einheitlich ausgeübt werden. Bei Pachtverhältnissen kann folglich je nach Vereinbarung entweder der Pächter oder der Verpächter das Stimmrecht ausüben.
Jedes Mitglied kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie oder durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person vertreten lassen, soweit diese persönlich bekannt sind. Andernfalls benötigen sie eine schriftliche Vollmacht. Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihre Stimmen nicht an andere Personen abtreten
(§ 10 der Satzung).
Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Aufstellung nach Plan-Nrn. und Größe, sowie Addition ihrer im Aufbaugebiet gelegenen Flächen vorzunehmen und auch auf die korrekte Ausfüllung und Addition der Flächen auf den Vertretungsvollmachten zu achten. Verschiedene Vertretungsvollmachten sind nicht zusammenzuzählen.
Der Satzungsentwurf ist zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenkoben, Zimmer 211, sowie bei der Ortsgemeinde Edesheim, Rathaus, Ludwigstraße 1, 67483 Edesheim, während der Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin, am 21. und 28.11.2023, jeweils von 18 bis 19 Uhr, ausgelegt.