Der Ortsgemeinderat Maikammer hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Straße „In den Sandwiesen“ im Baugebiet „Eulbusch III“ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Dies hat zur Folge, dass in der gesamten Straße nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Die Straße ist niveaugleich, d.h. ohne separaten Fußweg ausgebaut, so dass Fußgänger und der Fahrzeugverkehr „gleichberechtigt“ sind. Damit wird die Straße den Straßen im Abschnitt „Eulbusch I“ und „Eulbusch II“ gleichgestellt.