des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der unvermuteten Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse und den vorhandenen Zahlstellen gemäß § 110 Abs. 5 GemO.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i. V. m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse und den vorhandenen Zahlstellen durchgeführt. Die Unterrichtung des Verbandsgemeinderats Maikammer über das Ergebnis der Prüfung erfolgte in der Sitzung vom 09.11.2023. Der Prüfungsbericht mit den Prüfungsmitteilungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom 21.09.2023 liegt von Montag, den 27.11.2023 bis einschließlich Dienstag, den 05.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 104 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter
Tel.: 06321/5899-11 oder alexandra.huenerfauth@vg-maikammer.de.