Wir möchten Sie auf die Umtauschfristen für Führerscheine aufmerksam machen, welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (rosa oder graue Papierführerscheine):
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschfrist bis spätestens |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für die Beantragung neuer Führerscheine ist eine vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro zwingend erforderlich.
Zum Termin bringen Sie bitte mit: Ein neues biometrietaugliches Passbild, Ihren alten Führerschein, den Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr in Höhe von 25,30 EUR (zahlbar in bar oder per EC).
Der Antrag wird von der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bearbeitet. Im Anschluss erhalten wir Ihren neuen Führerschein von dort und Sie können Ihn im Bürgerbüro abholen. Ihren alten Führerschein entwerten wir bei der Abholung des neuen Führerscheins.
Kontaktdaten für Terminvereinbarung beim Team des Bürgerbüros:
www.terminland.de/vg-maikammer
-Julia Schwaderer
-Claudia Lang
-Lisa Bantele
Tel. 06321/5899-27 oder 06321/5899-28
E-Mail: buergerbuero@vg-maikammer.de
Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich Bürgerservice- -Bürgerbüro-