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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Erlaubnis Kalmit-Berglauf 2025

Gemäß §§ 29 Abs. 2 i. V. m § 44 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt die Verbandsgemeinde Maikammer als örtlich und sachlich zuständige Verkehrsbehörde die Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund wie folgt:

Veranstalter (mit Nennung des Vertretungsberechtigten):

Turnverein 1847 e. V. Maikammer – Alsterweiler

Vertreten durch Herrn Manfred Schwab,

Hartmannstraße 11, 67487 Maikammer

Veranstaltung:

Kalmit – Berglauf am 22.11.2025, Start 14:15Uhr

Zeitraum und Ort (Beginn und Ende der Veranstaltung):

Beginn:

14:00 Uhr – Marktplatz Maikammer

Ende:

16:00 Uhr – Kalmitparkplatz, Maikammer

Wegstrecke

Marktplatz- Weinstraße Süd-Immengartenstraße– Frantzplatz – Marktstraße-Sankt Martiner Straße- Friedhofstraße – Hartmannstraße (L 515) – Alsterweiler Hauptstraße (L 515) – Kalmithöhenstraße (L 515)

Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer bzw. Fahrzeugen:

Es wird mit ca. 600 Teilnehmern gerechnet; Fahrzeuge sind mit Ausnahme der durch diese Erlaubnis geforderten Fahrzeuge keine zulässig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
- Ordnungsamt -