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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat am 11.12.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die EinwohnerInnen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Weinstraße Süd 40, 67487 Maikammer oder per E-Mail jutta.mueller@vg-maikammer.de eingereicht werden.

Für die Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06321/5899-50 oder E-Mail jutta.mueller@vg-maikammer.de

Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Maikammer, den 20.11.2025
gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin