Die Ortsgemeinde Maikammer veräußert im Baugebiet „Im Eulbusch III“ 21 Bauplätze. Die Veräußerung erfolgt über ein transparentes, nach sozialen Gesichtspunkten gestaffeltes Vergabeverfahren. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen mit Kaufpreisen und Lageplan können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Frau Sandra Utech, Email: sandra.utech@vg-maikammer.de angefordert werden.
Fristende für die Abgabe der ausgefüllten Bewerbungsbögen ist Dienstag, der 15. Dezember 2020. Später eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Text: Verbandsgemeinde
Vergabekriterien für Baugrundstücke
Baugebiet „Im Eulbusch III“
der Ortsgemeinde Maikammer
Die Ortsgemeinde Maikammer ist bestrebt, im Neubaugebiet „Im Eulbusch III“ Bauwilligen zu angemessenen Bedingungen Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck hat die Ortsgemeinde Maikammer bereits in der Vergangenheit ihre Grundstückspolitik entsprechend ausgerichtet und Flächen im Neubaugebiet erworben.
Um für die Vergabe größtmögliche Gerechtigkeit gewähren zu können, beschließt der Ortsgemeinderat Maikammer die nachfolgenden Kriterien für die Vergabe der Grundstücke. Soziale Gesichtspunkte sowie das Gesamtinteresse der Ortsgemeinde Maikammer sollen hierbei Berücksichtigung finden. Die Vergabe erfolgt gemäß nachstehendem Kriterienkatalog, wobei jeder Antragsteller nur ein Baugrundstück erhalten kann.
Grundsätzliche Vergabevoraussetzungen
Die Vergabe erfolgt an diejenigen antragsberechtigen Personen, die gemäß nachstehender Aufstellung die höchste Punktzahl erreichen. Falls mehr berücksichtigungsfähige Bewerbungen als zu vergebende Grundstücke vorliegen, werden die nicht berücksichtigten Bewerber in einer Ersatzbewerberliste aufgenommen.
Für die Bewerber, die vor notarieller Beurkundung ihren Antrag zurückziehen, rücken Bewerber aus der Ersatzbewerberliste mit den nächst höheren Punktezahlen entsprechend bei der Grundstücksvergabe nach.
Für die Ermittlung der Kriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend.
Die Bewerber haben ihre Angaben durch entsprechende Nachweise gegenüber der Ortsgemeinde Maikammer zu belegen. Werden die Nachweise nach Aufforderung der Ortsgemeinde nicht innerhalb von vier Wochen vorgelegt, behält sich die Ortsgemeinde Maikammer vor, den Antrag ohne weitere Begründung abzuweisen.
Jeder antragsberechtigte Bewerber kann sich auf max. 3 Bauplätze bewerben.
Die Ausschreibung der Bauplätze erfolgt öffentlich im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maikammer. Für die Bewerbung wird eine angemessene Bewerbungsfrist bestimmt (= Ausschlussfrist); verspätet eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Antragsberechtigter Personenkreis | |
Antragsberechtigt sind | |
- | Bei Familienhaushalten: die Eheleute gemeinsam oder der alleinerziehende Elternteil |
- | Bei Lebenspartnerschaften: die Lebenspartner gemeinsam |
- | Bei einer sonstigen, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft: die Partner gemeinsam |
- | Verwitwete, Geschiedene, Alleinstehende |
Ausdrücklich nicht antragsberechtigt sind | |
- | Minderjährige |
- | Eltern und Alleinerziehende für ihre minderjährigen Kinder |
- | Personen oder Gesellschaften, die das auf dem Kaufgrundstück errichtete Wohnhaus nicht selbst bewohnen oder nutzen wollen. |
- | Bewerber, die bereits einen Bauplatz in ihrem Eigentum haben |
Rangfolge innerhalb des Antragsberechtigten Personenkreises
Kommen mehrere Antragssteller für den Erwerb eines Grundstückes in Betracht, entscheidet ein Punktesystem nach folgender Maßgabe:
A) Wohnsitz
Wenn der Hauptwohnsitz sich aktuell in der
Ortsgemeinde Maikammer befindet — 20 Punkte
Wenn der Hauptwohnsitz sich früher in der
Ortsgemeinde Maikammer befand — 10 Punkte
B) Familiäre Situation
Ehepaare / eheähnliche Lebensgemeinschaften /
Lebenspartnerschaften / Alleinerziehende — 10 Punkte
Lebensalter - bis zum 36. Lebensjahr für jeden
Antragsteller einmalig — 10 Punkte
Zuschlag für „Junge Familien“
Zum Haushalt gehörende Kinder (bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres)
Kinder bis 10 Jahre – je Kind — 20 Punkte
Kinder von 11 bis 18 Jahre – je Kind — 15 Punkte
C) Wohneigentum
Kein Eigentum (das zu Wohnzwecken dient) — 30 Punkte
Eigentumswohnung — 20 Punkte
Eigenes Haus — 0 Punkte
Auflagen und Bedingungen für den Erwerb eines Baugrundstückes
Der Antragssteller verpflichtet sich, folgende Vergabegrundsätze im notariellen Vertrag ggfls. durch dingliche Absicherung im Grundbuch anzuerkennen:
Die Ortsgemeinde Maikammer erhält ein Rückkaufrecht für den Fall, dass der Käufer innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsdatum (Baureife vorausgesetzt) mit dem Bau des Hauses nicht begonnen hat, bzw. innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsdatum das Gebäude nicht bezugsfertig (mit Aufbringung des Außenputzes und der Erstellung der Außenanlage) fertig gestellt hat. Eine Fristverlängerung auf besonderen Anlass durch den Ortsgemeinderat ist möglich.
Der Rückkauf des Grundstückes erfolgt dabei zu dem Preis, zu dem es der Käufer von der Ortsgemeinde Maikammer erworben hat, zusätzlich der vom Käufer für das Grundstück bereits aufgewendeten Erschließungs- und Anschlusskosten. Eine Verzinsung des zurückzuzahlenden Kaufpreises wird ausgeschlossen.
Eine Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung aller Vertragsgrundstücke im Erschließungsgebiet mit Wärme, sollen diese an das Kalte Nahwärmenetz (KNW) angeschlossen werden und aus diesem mit Wärme versorgt werden. Um den Anschluss der Grundstücke an das errichtende KNW zu gewährleisten, wird der Käufer der Eintragung einer Reallast bzw. Grunddienstbarkeit zustimmen und verpflichtet sich damit zum Anschluss an das KNW und somit, seinen Bedarf an Wärme (Heizwärme und Warmwasser – direkt oder indirekt) ausschließlich aus dem von Pfalzwerken verlegten und betriebenen Wärmenetz zu beziehen (+ Rechtsnachfolgeverpflichtung).
Schlussbestimmungen
Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes besteht auch beim Nachweis der vorgegebenen Voraussetzungen nicht. Der Ortsgemeinderat Maikammer behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Ausnahmefällen abweichend von den vorstehenden Richtlinien zu entscheiden.
Bei Punktegleichheit entscheidet in der Reihenfolge
1. A) Wohnsitz
2. B) Familiiäre Situation
3. C) Wohneigentum
Sollte dennoch eine Punktgleichheit bestehen, entscheidet das Los.
Rechtsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können gegen die Ortsgemeinde Maikammer nicht gestellt werden, wenn Verzögerungen bei der Erschließung eintreten oder unvorhergesehene Ereignisse die geplante Bebauung nicht ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn die Ursache ein Verschulden der Ortsgemeinde Maikammer oder der Verbandsgemeinde Maikammer sein sollte.
Die Bewerber für ein Baugrundstück erkennen die Kriterien für die Vergabe der Grundstücke, die sich die Ortsgemeinde Maikammer gesetzt hat, ausdrücklich mit ihrer Unterschrift an.
Jeder Bewerber kann vor, während und nach Abschluss eines Vergabeverfahrens seine Bewerbung zurückziehen.