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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen in einem Baugebiet

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans und damit verbunden der Planung eines Baugebiets, bestehend aus Baugrundstücken, Straßen, Wegen, Stellplätzen, Kinderspielplatz, etc., geht immer auch eine Betrachtung des damit verbundenen Eingriffs in Boden, Natur und Landschaft einher. Im naturschutzfachlichen Planungsbeitrag, auch Grünordnungsplan genannt, werden Naturraum, Klima u. Luft, Boden u. Geologie, Grundwasser u. Gewässer, die bioökologische Bedeutung des Gebiets, Vegetation, Landschafts- und Ortsbild sowie die Tierwelt untersucht. Mit Blick auf die geplante Bebauung, die Bodenversiegelung und Bodenveränderungen sowie die sonstigen Beeinträchtigungen gegenüber der Bestandssituation wird eine Wirkungsprognose erarbeitet, aus der die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen hervorgehen. Diese müssen zunächst

innerhalb des Plangebiets umgesetzt werden. Reichen die Maßnahmen dort nicht aus, können sie ergänzend an anderer Stelle erfolgen. Der Grünplan wird schließlich in den Umweltbericht eingearbeitet.

Zur Umsetzung des Ausgleichs werden Festsetzungen auf privaten Grundstücken getroffen (Pflanzgebote, Regenrückhaltung, Dachbegrünung, durchlässige befestigte Flächen), es werden öffentliche Grünflächen ausgewiesen und festgesetzt, mit welchen Bäumen, Gehölzen und sonstigen Pflanzen und in welcher Anzahl und Qualität diese Flächen zu bepflanzen sind und es werden Aussagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung getroffen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft so gut wie möglich kompensiert werden.

Bei Pflanzgeboten von Bäumen auf privaten Grundstücken wird meist nur die Anzahl pro Grundstücksgröße, die Größe/Qualität (z.B. mind. 14 cm Stammumfang, durchgängiger Leittrieb, 2 x verpflanzt, Ballenware) und die Sorte/n festgesetzt, jedoch mit freier Standortwahl auf dem Grundstück. Bei Pflanzgeboten auf öffentlichen Grünflächen, in Baumscheiben und Pflanzbeeten wird oftmals der Standort der Gehölze und Bäume genau festgelegt und manchmal auch die Sorte (oder alternativ freie Auswahl aus einer festgelegten Baum- u. Gehölzartenliste) bestimmt. Auch hier werden Vorgaben zu Größe, Qualität und sonstigen zu erfüllenden Voraussetzungen, wie z.B. mind. 3 x verpflanzte Baumschulware im Ballen, gemacht.

Die von der Gemeinde und den Bauherren auf Grundlage des Baugesetzbuches auszuführenden Ausgleichsmaßnahmen sind sehr ernst zu nehmende Bestrebungen, die einem Gebiet möglichst viel von dem zurückzugeben sollen, was ihm durch die Bebauung genommen wurde. Im allerbesten Fall gewinnt ein Baugebiet durch diese Maßnahmen sogar an Artenvielfalt und mikroklimatischer Aufwertung hinzu. Hierzu tragen insbesondere der schonende Umgang und ein möglichst natürliches Belassen von Grund und Boden sowie eine starke Durchgrünung eines Baugebietes bei.

Aktuell ist der Umgang mit dem Niederschlagswasser ein sehr bedeutendes hinzukommendes Thema. Durch das Landeswassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz wird der Umgang mit Regenwasser, die Förderung des natürlichen Wasserkreislaufs, die Grundwasserneubildung und der Schutz von Gewässern gesetzlich geregelt. Der verantwortungsvolle Umgang mit Niederschlagswasser und die Förderung des natürlichen Wasserkreislaufs rücken mehr und mehr in den Focus. Jeder Einzelne muss sich angesprochen fühlen und den Beitrag dafür leisten, der ihm möglich ist. Angestrebt wird, dass sämtliches Niederschlagswasser auf den Grundstücken verbleibt und dort versickern und/oder verdunsten kann.

Diese Forderung zeigt sich neuerdings deutlich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Die zuständigen Behörden verlangen inzwischen regelmäßig eine Wasserbilanzierung, die die Auswirkungen auf den natürlichen Wasserkreislauf vor und nach dem Eingriff in Grund und Boden gegenüberstellt. Es wird angestrebt, dass sich nach dem Eingriff die Werte nicht negativ verändern. Dies kann nur durch eine möglichst geringe Bodenversiegelung, den Einsatz von versickerungsfähigen Materialien sowie durch eine möglichst große Summe an Grünflächen und Verdunstungsflächen erreicht werden. Gründächer, Gebäudebegrünungen und Laubbäume tragen einen großen Teil zur Verbesserung der Wasserbilanz bei.

Nicht selten werden Bürgerbeschwerden in Bezug auf Straßenbäume an die Verwaltung herangetragen. Es wird angeführt, dass die Bäume fast das ganze Jahr über Dreck machen. Im Frühjahr durch die Blüte, im Sommer durch Honigtau oder sonstiges Ungeziefer und im Herbst durch das herabfallende Laub. Außerdem werfen die Bäume Schatten und sind zu groß. Im schlimmsten Fall legen Anwohner selbst Hand an und kürzen Baumkronen schlichtweg ein. Dadurch werden zum einen die Bäume geschädigt und das Eindringen von Pilzen und Krankheiten gefördert, zum anderen stellt dieser unerlaubte Eingriff eine Sachbeschädigung gegenüber dem Eigentum der Gemeinde dar, welcher geahndet werden kann.

An dieser Stelle muss deutlich aufgezeigt werden, dass Bäume und sonstige Begrünungsmaßnamen einen wichtigen Ausgleich darstellen, der gesetzlich verankert ist und dem nachgekommen werden muss. Eine großzügige Durchgrünung von Baugebieten, Dörfern und Städten sollte nicht als Ärgernis, sondern als wertvoller Beitrag zur Verbesserung des Wohnklimas und des Wasserhaushalts gesehen werden. Diese Sichtweise gewinnt mit Betrachtung des Klimawandels erst recht und zunehmend an Bedeutung. Bäume produzieren Sauerstoff, spenden Schatten und Kühle an heißen Tagen, mindern das Aufheizen von Verkehrsflächen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Wasserverdunstung. Bäume dürfen in ihrer Entwicklung und in ihrem Wachstum nicht eingeschränkt werden, damit sie gesund bleiben, alt werden und ihre wichtige Aufgabe für lange Zeit erfüllen können.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer
-Fachbereich 3 Bauen-