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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 49/2025
Amtlicher Teil
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Hinweise zur Reinigungspflicht

Lieber Grundstückseigentümer,

die Reinigung der öffentlichen Straßen, Bürgersteige sowie auch die an das Grundstück angrenzenden Pfade innerhalb der Gemeinde obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Zu der wöchentlichen Reinigung gehört selbstverständlich auch, dass nach entsprechender Vegetation das überhängende Grün entfernt beziehungsweise auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.

Leider mussten wir erneut feststellen, dass an vielen Grundstücken die Reinigung bzw. der Grünschnitt nicht erfolgte.

Wir möchten Sie daher höflich bitten, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Reinigungspflicht mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer

-Fachbereich Bürgerservice-