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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Kfz-Online-Zulassung vorübergehend nicht möglich – Landesweit ab 1. Februar

Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war, so teilt das zuständige Verkehrsministerium des Landes in einer Meldung an die Kreisverwaltungen mit. Zudem seien aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 voraussichtlich erst ab Mitte/Ende Februar freigeschaltet werden, schreibt das Land. Online-An- und Abmeldungen sind bis zu diesem Zeitpunkt daher nicht möglich.

Darüber hinaus können die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) ab 1. Februar, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist bedauerlich. Die Zulassungsbehörde des Landkreises SÜW hat auf diese Maßnahmen keinen Einfluss.

Text: Kreisverwaltung SÜW