Zum Jahreswechsel machen sich einige junge Menschen Gedanken über ihre berufliche Zukunft. All diejenigen, die nach ihrem Schulabschluss weiterhin zur Schule gehen, müssen dabei nicht allein auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sein. Denn je nach Höhe des Elterneinkommens kann der Besuch bestimmter Ausbildungsgänge, wie zum Beispiel der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz, Wirtschaft, Informatik und Hotelmanagement, durch Leistungen nach dem Schüler-BAföG gefördert werden. Und zwar in der Regel mit 276 Euro monatlich. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, sind es 666 Euro im Monat. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hin.
Außerdem können auch Fortbildungswillige, die etwa eine Weiterbildung zur/zum Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Meister/in, Techniker/in oder die Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin anstreben, ohne Altersbegrenzung Förderleistungen nach dem Aufstiegs-BAföG erhalten. Der monatliche Förderbetrag liegt hier bei 882 Euro und erhöht sich bei Verheirateten – unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners oder der Ehepartnerin – oder bei Personen mit Kindern um jeweils weitere 235 Euro. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden ebenfalls bezuschusst, und zwar zur Hälfte.
Das Amt für Ausbildungsförderung macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Förderleistungen nach dem Schüler- und Aufstiegs-BAföG nicht zurückgezahlt werden müssen.
Jetzt online beantragen
Die Sachbearbeiterinnen stehen gerne für Fragen unter den Telefonnummern 06341 940-745 und -746 zur Verfügung. Mehr Informationen gibt es auch online unter www.suedliche-weinstrasse.de/bafoeg. Von dort aus können die Anträge auf BAföG für schulische Ausbildungen und auf Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen an die Kreisverwaltung SÜW auch direkt online gestellt werden, ebenso über www.afbg-digital.de.
Text: Kreisverwaltung SÜW