Der Ortsgemeinderat Maikammer hat in seiner Sitzung vom 30.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Großwiese“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.05.2019 öffentlich bekannt gemacht.
Der Vorhabenträger ist an die Ortsgemeinde herangetreten mit der Bitte, dessen bestehenden Handwerksbetrieb am Ortsrand von Maikammer ansiedeln zu dürfen, da der jetzige innerörtliche Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr erlaubt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Verlegung des Handwerksbetriebs an den südlichen Ortsrand von Maikammer geschaffen werden.
Nachdem die frühzeitige Beteiligung als auch die förmliche Beteiligung durchgeführt und abgeschlossen wurden (Planreife), ruhte auf Wunsch des Vorhabenträgers das Verfahren. Mit Schreiben vom 23.10.2024 hat der Vorhabenträger die Weiterführung des Verfahrens mit einer geänderten Planung bei der Ortsgemeinde beantragt.
In seiner Sitzung vom 11.12.2024 hat der Ortsgemeinderat den Antrag gebilligt. In selber Sitzung wurde dem geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem geänderten Planentwurf zugestimmt und die Durchführung einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen sind die Ausführung des Ost- und Westteils des Hauptgebäudes mit einem Pultdach sowie die neue Festlegung des Bezugspunktes. Die Änderung der Dachform soll eine größere nutzbare Fläche zur Installation einer PV-Anlage bieten. Die neue Definition des Bezugspunktes wurde wegen den Geländeverhältnissen (nach Westen ansteigendes Gelände) erforderlich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Einsichtnahme in den geänderten Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Unterlagen erfolgt in der Zeit vom
27.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.
https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/
Pfad auf der Website:
{{gt}} VG-Maikammer {{gt}}
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{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}
{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}
{{gt}} Kirrweiler Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in einem angemessen verkürzten Zeitraum stattfindet. Des Weiteren dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass
| 1. | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, |
| 3. | Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de bis zum 24. Januar 2025 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (Fachbereich 3 Bauen, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, |
| 4. | die Unterlagen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-42, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de. |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem abgedruckten Lageplan mit einer gestrichelten Linie umrandet.