Beim Landkreis Südliche Weinstraße ist die Stelle
der Landrätin/des Landrates (m/w/d)
wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zum 30.09.2025 neu zu besetzen.
Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.
Der Landkreis Südliche Weinstraße, mit einer Fläche von knapp 640 km2, besteht aus 7 Verbandsgemeinden mit 75 Ortsgemeinden. Er zählt rund 113.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Landschaftlich sehr reizvoll, verkehrsgünstig im Süden von Rheinland-Pfalz gelegen, grenzt er an das französische Nordelsass an. Durch den Eurodistrikt PAMINA wird eine enge Zusammenarbeit mit den benachbarten Räumen des Elsass und des Mittleren Oberrheines in Baden-Württemberg gepflegt. Sitz der Kreisverwaltung ist die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz.
Die Struktur des Kreises ist durch den Weinbau, den Tourismus, mittelständische Unternehmen und ein leistungsfähiges Handwerk geprägt. Der Landkreis ist insbesondere beteiligt an der Trägerschaft des Klinikums Landau-Südliche Weinstraße, des Vereins Südliche Weinstraße e. V., sowie der Wild- und Wanderpark Südliche Weinstraße GmbH und ist Träger von berufsbildenden und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen an verschiedenen Standorten.
Von den gewählten 42 Mitgliedern des Kreistages gehören 13 der CDU-Fraktion, 8 der SPD-Fraktion, 8 der Fraktion der Freien Wählergruppe Kreisverband Südliche Weinstraße e. V., 6 der AfD-Fraktion, 5 der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen", und 2 Mitglieder der FDP-Fraktion an.
Die Wahl der Landrätin/des Landrates erfolgt am Sonntag, 23. Februar 2025 unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises für eine Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keiner der Bewerbenden mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 09.03.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbenden statt, die bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Landrätin/zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 46 Landkreisordnung).
Von dem Bewerber/der Bewerberin wird die Bereitschaft erwartet, nach erfolgter Wahl den Wohnsitz im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau zu nehmen.
Die gewählte Person wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 5/B 6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/Einzelbewerberin oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis 06.01.2025, 18.00 Uhr beim Wahlleiter oder der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden können (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße veröffentlicht wird.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 06.01.2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
- Wahl der Landrätin/des Landrates (m/w/d) -
z. H. des Ersten Kreisbeigeordneten Georg Kern
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Text: Kreisverwaltung SÜW