I.
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet
die Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße
und
am Sonntag, dem 09. März 2025, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße
statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung
in das Wählerverzeichnis bis zum 17. Januar 2025, 12 Uhr,bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.