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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet

die Wahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße

und

am Sonntag, dem 09. März 2025, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats des Landkreises Südliche Weinstraße

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung

in das Wählerverzeichnis bis zum 17. Januar 2025, 12 Uhr,bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Landau i. d. Pf., den 16. Dezember 2024
gez. Georg Kern
Erster Kreisbeigeordneter zugleich Wahlleiter