Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat sich in der Sitzung vom 01.02.2023 dafür ausgesprochen, das Bebauungsplanverfahren „Bordmühlweg“ nicht weiterzuführen. In selber Sitzung wurde die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Bordmühlweg“ vom 22.11.2017 beschlossen.
Mit Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Bordmühlweg“ ist die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht mehr anwendbar. Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 01.02.2023 die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Bereich des Bebauungsplans „Bordmühlweg“ vom 16.01.2018, veröffentlicht am 19.01.2018, beschlossen
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Vorkaufsrechtssatzung vom 16.01.2018 außer Kraft.
Die im Geltungsbereich der aufgehobenen Vorkaufsrechtssatzung liegenden Grundstücke sind auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans innerhalb des Geltungsbereichs des aufgehobenen Bebauungsplans „Bordmühlweg“ mit einer fein gestrichelten Linie umrandet.