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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Maikammer für das Jahr 2023 vom 16.01.2023

der Verbandsgemeinde Maikammer für das Jahr 2023

vom 16.01.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge  — 6.196.664,00 Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  6.176.029,00 Euro

Jahresüberschuss  —  20.635,00 Euro

Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  328.656,00 Euro

Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  75.810,00 Euro

Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen  —  75.810,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus internen Leistungsbeziehungen  —  0,00 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  890.600,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  714.500,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  176.100,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  504.756,00 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen  —  6.795.746,00 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen  —  6.795.746,00 Euro

Zunahme liquide Mittel/ Veränderung

des Finanzmittelbestands  —  194.940,00 Euro

3. Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke

a) Wasserwerk

Im Wirtschaftsplan „Wasserversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr 2023

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.240.600,-- Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.288.300,-- Euro

Ergebnis/Verlust  —  - 47.700,-- Euro

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf  —  632.400,-- Euro

der Finanzbedarf auf  —  632.400,-- Euro

davon Investitionen  —  490.000,-- Euro

festgesetzt.

b) Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Im Wirtschaftsplan „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2023

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.912.500,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.954.600,00 Euro

Ergebnis/Verlust  —  -42.100,00 Euro

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf  —  1.561.400,00 Euro

der Finanzbedarf auf  —  1.561.400,00 Euro

davon Investitionen  —  1.192.000,00 Euro

festgesetzt.

c) Photovoltaikeinrichtungen

Im Wirtschaftsplan „Photovoltaikeinrichtungen“ werden für das Wirtschaftsjahr 2023

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  92.000,-- Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  86.600,-- Euro

Ergebnis/Gewinn  —  5.400,-- Euro

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf  —  45.400,-- Euro

der Finanzbedarf auf  —  45.400,-- Euro

davon Investitionen  —  0,-- Euro

festgesetzt.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  — 0,00 Euro

- verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

- verzinste Anleihe  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf  —  0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf  —  250.000,00 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Verzinste Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

- Sondervermögen „Wasserversorgung“  —  0,00 Euro

- Sondervermögen „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“  —  0,00 Euro

- Photovoltaikeinrichtungen  —  0,00 Euro

 —  0,00 Euro

b) Kredite zur Liquiditätssicherung

- Sondervermögen „Wasserversorgung“  —  0,00 Euro

- Sondervermögen „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“  —  0,00 Euro

- Photovoltaikeinrichtungen  —  0,00 Euro

 —  0,00 Euro

c) Verpflichtungsermächtigungen

- Sondervermögen „Wasserversorgung“  —  0,00 Euro

- Sondervermögen „Abwasserbeseitigungseinrichtungen“  —  0,00 Euro

- Photovoltaikeinrichtungen  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf  —  0,00 Euro

§ 6 Steuersätze

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Wassergebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung)

a) Grundgebühr pro Wasseranschluss (Wasserzähler) nach der Größe des Wasserzählers

bis 4 m3-Zähler  —  50,00 Euro jährlich,

5 - 10 m3-Zähler  —  83,00 Euro jährlich,

11 - 16 m3-Zähler  —  240,00 Euro jährlich,

über 16 m3-Zähler  —  450,00 Euro jährlich.

b) Bezugsgebühr pro cbm Frischwasser  —  1,80 Euro

c) Umsatzsteuer

Zu allen festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils geregelten Höhe hinzuzurechnen.

3. Kanalbenutzungsgebühren (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

a) Benutzungsgebühr einschl. Abwasserabgabe je m3 gewichteter

Schmutzwassermenge  —  2,35 Euro

b) Wiederkehrender Beitrag pro m2

möglicher Abflussfläche  —  0,45 Euro

c) Grundgebühr für Weinbau pro Verrechnungseinheit  —  7,44 Euro

d) Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung

- pro m3 häuslichem Abwasser und Schlamm aus zugelassenen

Kläranlagen  —  2,35 Euro

4. Anteilssatz an den laufenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

pro m2 Straßenfläche im Jahr für

a) Gemeindestraßen  —  0,59 Euro

b) Landesstraßen gemäß besonderer Vereinbarung

Die Sätze der einmaligen Beiträge werden wie folgt festgesetzt:

1. Wasserversorgung (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Wasserversorgung)

1.1 Straßenleitungen pro m² gewichteter

Grundstücksfläche  —  4,28 Euro

1.2 Hauptversorgungsleitungen pro m² gewichteter

Grundstücksfläche  —  0,69 Euro

1.3 Übrige Anlagen pro m² gewichteter Grundstücksfläche  —  1,19 Euro

1.4 Zu diesen Beitragssätzen (1.1 bis 1.3) wird die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben.

2. Abwasserbeseitigungseinrichtungen (§ 7 KAG i. V. m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

2.1 Straßenleitungen

a) Niederschlagswasserbeseitigung pro m2 zulässiger

Abflussfläche  —  8,96 Euro

b) Schmutzwasserbeseitigung pro m2 gewichteter

Grundstücksfläche  —  3,12 Euro

2.2 Übrige Anlagen

a) Niederschlagswasserbeseitigung pro m2 zulässiger

Abflussfläche  —  4,11 Euro

b) Schmutzwasserbeseitigung pro m2 gewichteter

Grundstücksfläche  —  0,74 Euro

§ 8 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf  —  33,5 %

festgesetzt.

Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 14.414.156,21 Euro.(F)

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 14.330.374,68 Euro (F)

und zum 31.12.2019 voraussichtlich 14.824.081,83 Euro.(V)

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 15.063.369,78 Euro (V)

und zum 31.12.2021 voraussichtlich 15.713.309,23 Euro.(V)

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 15.716.189,23 Euro (P)

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 15.736.824,23 Euro (P)

F = Festgestelltes Ergebnis, V = Vorläufiges Ergebnis, P = Planzahl

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,

wenn im Einzelfall mehr als  —  5.000,00 Euro

überschritten sind.

§ 11 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 12 Altersteilzeit

Für die Altersteilzeit von Beamtinnen / Beamten ist kein Fall zugelassen. Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer ist kein Fall zugelassen.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt - rückwirkend - am 1. Januar 2023 in Kraft.

Maikammer, den 03.02.2023
Flach, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 16.01.2023 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 13.02.2023, bis einschließlich Montag, den 20.02.2023, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und außerdem donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer, Zimmer 004, öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter

Tel.: 06321/5899-50 oder jutta.mueller@vg-maikammer.de

Maikammer, den 03.02.2023
Flach, Bürgermeisterin