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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet

die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürger- meisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats -

Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags -

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl

der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvor- drucke können Sie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhalten.

Landau i.d.Pf., den 18. Januar 2024
Dietmar Seefeldt
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter