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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 01.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“ gefasst. Der Aufstellungs-beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 24.03.2023 im Nachrichtenblatt bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Gemeinde Kirrweiler stellt demnach einen Bebauungsplan auf mit dem Ziel der Errichtung und des Betriebs einer Freiflächen-PV-Anlage einschließlich der dazugehörigen technischen Einrichtungen und Nebenanlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Das Vorhaben soll dazu beitragen, das durch die Bundes- und Landesregierung geforderte Ziel der deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Die Gemeinde Kirrweiler leistet somit ihren Beitrag zur alternativen Energiegewinnung und trägt dazu bei, dass den Zielen des Klimaschutzes Rechnung getragen wird.

In seiner Sitzung vom 31.01.2024 hat der Ortsgemeinderat einen vergrößerten Geltungsbereich beschlossen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen demnach das Flurstück 6751 und ein Teil des Flurstücks 6750. Der Geltungsbereich wurde vergrößert, damit die Prüfung einer baurechtlichen Zulässigkeit nicht über zwei verschiedene Verfahren erfolgt. Ein Teil der geplanten Anlage liegt im 200 m-Korridor und ist demnach privilegiert. Für den östlichen Teil der PV-Anlage ist zwingend ein Bebauungsplan erforderlich. Die Ortsgemeinde hat sich dafür entschieden, die gesamte Fläche für die PV-Anlage mit einem Bebauungsplan zu überplanen.

In selber Sitzung wurde dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans einschließlich der Begründung sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Unterlagen erfolgt in der Zeit vom

1. März bis einschließlich 5. April 2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/

Pfad auf der Website:

VG-Maikammer {{gt}}{{gt}} Bürgerservice {{gt}}{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}{{gt}} Kirrweiler Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Im obern Ried“

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

3.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die Adresse juergen.falkenstein@vg-maikammer.de bis zum 5. April 2024 vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (Fachbereich 3 Bauen, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,

4.

die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-42, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de.

Neben dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung liegt zudem der Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen vor. Dieser enthält Aussagen zur Planung und einer möglichen Betroffenheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes sowie Boden, Wasser, Klima, Landschafts- und Ortsbild und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem werden Vorschläge von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter aufgezeigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem abgedruckten Lageplan mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Kirrweiler, den 14.02.2024
Rolf Metzger
Ortsbürgermeister