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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Einbahnstraßenregelung in der Sankt- Martiner- Straße

Aus gegebenem Anlass möchte das Ordnungsamt nochmals alle Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass in der unteren Sankt-Martiner- Straße (ab dem Marktplatz) eine Einbahnstraßenregelung in Ost- West- Richtung gilt. Immer wieder werden Verkehrsteilnehmer beobachtet, die, entgegen dieser vorgegebenen Fahrtrichtung, von Westen kommend bis zum Marktplatz fahren. Alle Verkehrsteilnehmer werden daher nochmals um Beachtung der Einbahnstraßenregelung gebeten. In diesem Zusammenhang ergeht der Hinweis, dass ein Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 50 € geahndet wird.

Text: Verbandsgemeindeverwaltung