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Nachrichtenblatt VG Maikammer
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Im Schneller“ – 1. Erweiterung

Bekanntmachung der Verlängerung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Nachrichtenblatt vom 17.01.2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu o.g. Bebauungsplanverfahren bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgte vom 24.01. – 24.02.2025. Unter Ziffer 3 der Hinweise war ein fehlerhaftes Datum der Abgabefrist für Stellungnahmen genannt. Daher wird die Beteiligung der Öffentlichkeit zu o.g. Bebauungsplanverfahren wiederholt bzw. verlängert. Der Zeitraum der Beteiligung ist weiter unten im Bekanntmachungstext abgedruckt. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet mit Ablauf des Beteiligungszeitraums.

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat in seiner Sitzung vom 06.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Im Schneller“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.03.2024 im Nachrichtenblatt bekannt gemacht.

In seiner Sitzung vom 18.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Kirrweiler dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt. Da bei dem Bebauungsplanverfahren lediglich 4 weitere Grundstücke mit eigenem Geltungsbereich und eigenen Festsetzungen in den ursprünglichen Bebauungsplan aufgenommen werden, handelt es sich um die 1. Erweiterung des Bebauungsplans.

Mit der Aufstellung der 1. Erweiterung sollen derzeit noch 4 nicht überplante Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Schneller“ aufgenommen werden, damit die künftige bauliche Entwicklung in eine an die Umgebungsbebauung angepasste städtebauliche Ordnung gelenkt werden kann.

Im Geltungsbereich der 1. Erweiterung liegen die Flurstücke mit den Nrn. 3557/2, 3557/3, 3557/8 und 3557/9.

In der bereits oben genannten Sitzung vom 18.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Kirrweiler die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit Einsichtnahme in den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung sowie weitere mit dem Aufstellungsverfahren einhergehenden Unterlagen erfolgt in der Zeit vom

07. März bis einschließlich 07. April 2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maikammer unter nachfolgendem Link. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls unter nachfolgendem Link abrufbar.

https://vg-maikammer.de/buergerservice/bauen-in-der-verbandsgemeinde/buergerservicebauen-in-der-verbandsgemeindebauleitplaene-in-aufstellung/

Pfad auf der Website:

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{{gt}} Bürgerservice {{gt}}

{{gt}} Bauen in der Verbandsgemeinde {{gt}}

{{gt}} Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren {{gt}}

{{gt}} Kirrweiler Bebauungsplan „Im Schneller“, 1. Erweiterung

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

Stellungnahmen während der Dauer des Beteiligungszeitraums abgegeben werden können,

2.

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

3.

Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen innerhalb des Beteiligungszeitraums bevorzugt elektronisch an die Adresse bauamt@vg-maikammer.de vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer (Fachbereich 3 Bauen, Immengartenstraße 24, 67487 Maikammer) zugesandt oder in der Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden,

4.

die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans neben der Einsichtnahme im Internet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maikammer, Immengartenstraße 24, Zimmer UG 02, 67487 Maikammer, nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Falkenstein, Tel. 06321/5899-42, E-Mail: juergen.falkenstein@vg-maikammer.de.

Die 1. Erweiterung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung ist im beschleunigten Verfahren nicht gegeben. Da negative umweltbezogene Auswirkungen insgesamt zu vermeiden sind, werden die wichtigsten Umweltauswirkungen, die sich aufgrund der Planung ergeben könnten, geprüft und im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Schneller“ ist auf dem abgedruckten Auszug des Lageplans mit einer durchgezogenen Linie umrandet, der Geltungsbereich der 1. Erweiterung ist mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Kirrweiler, den 28.02.2025
Rolf Metzger
Ortsbürgermeister