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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung, Überprüfung Standfestigkeit Grabmale 2024

Grabmale sind entsprechend den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind. Der Friedhofsträger und der Nutzungsberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, das aufgestellte Grabmal im Jahr mindestens einmal und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf seine Standfestigkeit zu überprüfen.

Die Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Kreisstadt Homberg (Efze) wird in diesem Jahr wie folgt durchgeführt:

Auf dem alten und neuen Friedhof der Kernstadt sowie den Stadtteilen:

von Montag, 11. März 2024 bis Freitag, 15. März 2024 (Stadtteile)

von Dienstag, 02. April 2024 bis Freitag, 05. April 2024 (Kernstadt)

Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabmalen, die Mängel aufweisen oder deren Standfestigkeit gefährdet ist, werden schriftlich oder durch einen Aufkleber auf dem Grabstein darüber informiert und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den städtischen Mitarbeiter, Herrn Bernd Eckhardt, unter der Telefon-Nummer 0179/ 5334433.

34576 Homberg (Efze), 04. März 2024
Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze)
-Friedhofsverwaltung-