Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 20. Februar 2025 die Aufstellung einer Änderung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 19 der Kreisstadt Homberg (Efze) im Bereich der Hessenallee im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen
Ziel und Zweck der Planung ist es, die nicht realisierte Verkehrsfläche planungsrechtlich an den tatsächlichen Bestand anzupassen. Hierdurch entstehen neue Baugrenzen zum öffentlichen Verkehrsraum.
Die Änderung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 19 der Kreisstadt Homberg (Efze) wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt; die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB sind erfüllt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 BauGB (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit) wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom
10. März 2025 bis einschließlich 14. März 2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/ Tourismus, Marktplatz 5 sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung liegen gem. § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in den Räumen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/ Tourismus, Marktplatz 5, zu jedermanns Einsichtnahme aus, sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 05681 - 994-141 bzw. 05681 - 994-144 eingesehen werden.
Der Planentwurf und die Begründung sind auch über die Internetseite der Stadt Homberg (Efze) mit folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:
https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/bauleitplanung/laufende-bauleitplanungsverfahren/bebauungsplan-nr-19-5/
Weiterhin stehen die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zur Verfügung.
Etwaige Anregungen können während der Auslegungszeit beim Magistrat der Stadt Homberg (Efze) -FB Wirtschaftsförderung/Stadtentwicklung/Tourismus-, Rathaus, Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter wifoestadtentwtour@homberg-efze.de übermittelt werden, sie können aber auch bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2 a bis 4 a BauGB kann einem Dritten übertragen werden. Gemäß § 4 b BauGB wurde das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung, BIL, Witzenhausen, mit der Durchführung der Verfahrensschritte beauftragt.