Vervielfältigung und Veröf-fentlichung genehmigt durchHess. Landesvermessungs-amt, Wiesbaden, unter Az.:K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr.86-1-034 am 20.02.1986.
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den erneuten Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2024 bekannt:
Punkt 3 der Tagesordnung: Aufstellung einer Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“;
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Der erneute Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung einer Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ wird gefasst.
Die Bauverwaltung wird in Kürze die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Erörterung geben. Diese Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung stützt sich auf die Regelungen des § 3 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung.