Vervielfältigung und Veröffentlichung genehmigt durch Hess. Landesvermessungsamt, Wiesbaden, unter Az.: K 5401 B-LA 3 / Verv. Nr. 86-1-034 am 20.02.1986.
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“;
| hier: | Erneuter Aufstellungsbeschluss |
Gemäß § 2, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung machen wir nachstehend den erneuten Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2024 bekannt:
| Punkt 4 der Tagesordnung: | Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“; hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss |
| Beschluss: | Der erneute Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ wird gefasst. |
Die Bauverwaltung wird in Kürze die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Erörterung geben. Diese Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung stützt sich auf die Regelungen des § 3 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung.