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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg

Satzung des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar - Homberg über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024:

I.

Auf Grund §§ 25 ff. der Satzung des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg in der Fassung vom 2. April 1996, zuletzt geändert am 11.12.2018 in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Hess. Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 21.03.2005 (GVBI. I S. 218, 224) hat die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2023 in Edermünde folgende Satzung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 beschlossen.

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf 8.863.929 Euro festgesetzt. Davon entfallen auf die

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

(1) Die Verbandsmitglieder führen als Grundbeitrag nach § 31 der Verbandssatzung das Aufkommen an Gebühren für den Wasserverbrauch an den Wasserverband ab.

(2) Die als Grundbeitrag abzuführenden Benutzungsgebühren betragen für alle Verbandsmitglieder einheitlich für die Zeit vom 01. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 netto 2,30 Euro/m³ bzw. brutto (einschl. 7 % Umsatzsteuer) 2,46 Euro/m³ und vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 netto 2,70 Euro/m³ bzw. brutto (einschl. 7% Umsatzsteuer) 2,88 Euro/m³.

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben im Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung 20 % der Aufwendungen für die Sanierung der Wasserversorgungsleitungen in den Ortsnetzen durch die Bereitstellung von Darlehensmitteln zu finanzieren. Im Gesamtbetrag der im § 2 aufgeführten Kredite sind diese Darlehensmittel enthalten. Die von den Verbandsmitgliedern gemäß § 35 Abs. 2 der Verbandssatzung bereitgestellten Darlehensmittel sind in vier gleichen Jahresraten zurückzuzahlen.

§ 7

Es gilt die von der Verbandsversammlung am 11.12.2023 beschlossene Stellenübersicht.

II.

Die Zustimmung des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises vom 02.02.2024, Az. – 30.2.5 - – 79 e 06 -,

hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteilen wir die Zustimmung

1.

zur Aufnahme der in § 2 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg festgesetzten Kredite in Höhe von

8.863.929,00 Euro

- in Worten: acht Millionen achthundertdreiundsechzigtausendneunhundertneunundzwanzig Euro -,

hiervon entfallen auf die

a) Neuaufnahme von Krediten

b) Übernahme von Darlehen von Verbandsgemeinden

2.

zur Aufnahme des in § 4 der vorgenannten Satzung des o. a. Verbandes festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von

2.000.000,00 Euro

- in Worten: zwei Million Euro -

gemäß § 75 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz am 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578), in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Ziffern 4, 5 und 6 der Verbandssatzung vom 02.04.96, zuletzt geändert am 11.12.2018.

Becker, Landrat
III.

Der Wirtschaftsplan 2024 liegt gemäß § 97 HGO in Verbindung mit § 38 der Verbandssatzung in der Fassung vom 2. April 1996, zuletzt geändert am 11.12.2018, in der Zeit vom

30.04. bis 10.05.2024

in der Geschäftsstelle des Wasserverbandes in Homberg, Davidsweg 36, während der Dienststunden öffentlich aus und wird auf der Internetseite www.wasserverband-homberg.de hinterlegt.

Homberg, den 16.04.2024
Az. 900/2024
Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg
Hartmut Spogat
Verbandsvorsteher