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Homberg Efze aktuell
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

nach § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 14.02.1957 (GVBI. I S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 GVBI S. 622), i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) vom 12.08.2005, zuletzt geändert durch den Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI I S. 2745).

Firma DAN24 UG, zuletzt wohnhaft Bessemerstraße 82 in 12103 Berlin, haben wir mit den Dokumenten vom 28.09.2023 mit dem Aktenzeichen VA-23/0722, vom 12.10.2023 mit dem Aktenzeichen VA-23/1101, vom 02.02.2024 mit dem Aktenzeichen RM-81247/117812, vom 07.03.2024 mit dem Aktenzeichen RM-81696/117812, vom 07.06.2024 mit dem Aktenzeichen RM-82771/117812, vom 19.08.2024 mit dem Aktenzeichen RM-80794/117812 über den Sachverhalt informiert.

Die Zustellung der Dokumente an den Empfänger, eine(n) Vertreter(in) oder Zustellungsbevollmächtigte(n) war nicht möglich. Die Zustellung muss daher öffentlich erfolgen.

Die Dokumente können montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Magistrat der Stadt Homberg (Efze) (Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), Gemeinschaftskasse, Zimmer Nr. 12) von dem Betroffenen oder seinem/seiner Bevollmächtigten (unter Vorlage eines Personalausweises oder ggf. mit Vollmacht) abgeholt werden.

Das Dokument gilt gem. § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Der Magistrat der Stadt Homberg (Efze)
Im Auftrag
gez. Siebert