Unter Bezugnahme auf § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung stelle ich fest, dass Frau Christina Schade mit Wirkung vom 14.04.2026 ihr Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteiles Hülsa niedergelegt hat.
Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen nach. Dies ist mit 31 Stimmen Herr Marcel Smolka.
Ich stelle daher fest, dass Herr Marcel Smolka in den Ortsbeirat Hülsa nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an Einspruch bei mir einlegen oder zu Protokoll erklären.